Konkrete Klausel Voraussetzung
Wespennest entfernen: Wann die Versicherung zahlt
am 29.08.2024 um 13:07 Uhr
Für den Fall von wiederkehrenden Wespen- oder Bienennestern lohnt es sich, den Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls um eine passende Klausel zu erweitern.
(© Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn)
Rund um das eigene Haus oder die Wohnung können Wespen lästig sein. Wer einen triftigen Grund hat, kann das Nest womöglich entfernen lassen - mitunter kommt dann sogar eine Versicherung dafür auf.
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