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Keine Umwege machen

Weihnachtsfeier: Wann Sie gesetzlich unfallversichert sind

Beschäftigte sind auf dem direkten Weg zur betrieblichen Weihnachtsfeier und auf dem Heimweg unfallversichert. Das gilt selbstverständlich auch für die Feier selbst. - © Kristin Bethge/dpa/dpa-tmn

Die Weihnachtsfeier des Unternehmens steht an. Das kann eine gute Zeit mit dem Team bedeuten. Doch was gilt eigentlich, wenn Beschäftigte auf der Feier oder auf dem Weg dorthin einen Unfall haben?

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