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Grundsatzurteil

Überwachungskamera-Video kann Jobverlust rechtfertigen

Bundesarbeitsgericht in Erfurt - © Foto: Martin Schutt

Kameras an der Decke, Spähsoftware auf dem Dienstcomputer oder Ortung per GPS: Die Überwachungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sind vielfältig. Doch haben die Daten auch vor Gericht Bestand, wenn es um Kündigungsverfahren geht?

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