Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Scheidung gilt auch mit falschem Hochzeitsdatum

veröffentlicht

  • 0
Ein falsches Datum im Scheidungsbescheid macht diesen nicht automatisch ungültig. - © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Ein falsches Datum im Scheidungsbescheid macht diesen nicht automatisch ungültig. (© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Tippfehler beim Datum können schon mal vorkommen - auch bei Gerichtsbeschlüssen. Doch wenn das Gericht das nicht korrigiert, hat man Pech und muss sogar ein neues Verfahren anstrengen.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.