Eine Hausratsversicherung schützt auch dann, wenn sich die Wertgegenstände kurzzeitig außerhalb der Wohnung befinden. Für den Aufenthalt im Freibad bedeutet dies, dass in abschließbaren Schließfächern aufbewahrte Gegenstände mitversichert sind.
Auch außerhalb der Wohnung
Hausratversicherung schützt verschlossene Sachen im Freibad