Ein deutscher Stromanbieter hat in vielen Mailpostfächern Werbeanzeigen geschaltet, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich gesehen haben. Nun hat der EuGH entschieden, welche Grenzen dafür gelten.
EuGH-Urteil
Getarnte Werbung im Mail-Postfach kann unzulässig sein