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EuGH-Urteil
Getarnte Werbung im Mail-Postfach kann unzulässig sein

Werbung im E-Mail-Postfach - © Foto: Silas Stein/dpa/Illustration
Der EuGH hat geurteilt, dass Werbeanzeigen, die E-Mails im Postfach zum Verwechseln ähneln, nur bei Zustimmung der Nutzer erlaubt sind. (© Foto: Silas Stein/dpa/Illustration)

Ein deutscher Stromanbieter hat in vielen Mailpostfächern Werbeanzeigen geschaltet, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich gesehen haben. Nun hat der EuGH entschieden, welche Grenzen dafür gelten.

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