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Virtuelle Hauptversammlung wird zur Dauerlösung

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Virtuelle Hauptversammlungen bleiben keine Sonderregelung mehr. Künftig sollen sie auch ohne den Anlass einer Pandemie möglich sein. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde es Aktiengesellschaften erlaubt, ihre Hauptversammlung virtuell abzuhalten. Diese Regelung soll nun dauerhaft gelten. Um von ihr Gebrauch zu machen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

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