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Streit um Rückgabe von Mietkaution

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Das Kölner Amtsgericht beschäftigte sich mit einem Fall, in dem eine Mietkaution vor sechzig Jahren in Aktien angelegt wurde. (© DOC RABE Media/Sohn Finanzberatung/obs)

Nach Abschluss eines Mietvertrags wurden 1960 umgerechnet 400 Euro Mietkaution eingezogen. Rund sechzig Jahre später will die Klägerin mit 115.000 Euro aus dem Vertrag. Tatsächlich kann es so laufen, wenn die Mietsicherheit in Aktien angelegt wird.

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