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Vor Wohnungskauf sollte Teilungserklärung geprüft werden

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Zu laut, zu geruchsintensiv? Ist der Betrieb eines Bistros laut Teilungserklärung zulässig, haben Eigentümer kaum Handhabe dagegen. - © Bernd Diekjobst/dpa-tmn
Zu laut, zu geruchsintensiv? Ist der Betrieb eines Bistros laut Teilungserklärung zulässig, haben Eigentümer kaum Handhabe dagegen. (© Bernd Diekjobst/dpa-tmn)

Ein Blick ins Kleingedruckte kann vor bösen Überraschungen schützen. Bei großen Entscheidungen - wie dem Kauf einer Eigentumswohnung - kann das besonders sinnvoll sein.

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