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Machart ist entscheidend

Gericht: Auch ein letzter Wille muss Testamentsform erfüllen

Testamente müssen schriftlich festgehalten werden - das gilt auch für den letzten Willen. - © Christin Klose/dpa-tmn

Angehörigen den letzten Willen noch auf dem Sterbebett ins Ohr hauchen? Das gibt es wohl nur im Film. In der Wirklichkeit wäre das formal nicht ausreichend.

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