Zuviel gezahltes Elterngeld kann auch Jahre später noch zurückgefordert werden. Das zeigt ein Urteil aus Hamburg. Wichtig ist, welcher Betrag endgültig festgelegt wurde.
Urteil
Elterngeld: Rückforderung auch nach Jahren noch möglich
Zuviel gezahltes Elterngeld kann auch Jahre später noch zurückgefordert werden. Das zeigt ein Urteil aus Hamburg. Wichtig ist, welcher Betrag endgültig festgelegt wurde.