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Urteil

Elterngeld: Rückforderung auch nach Jahren noch möglich

Vorläufig zuviel ausgezahltes Elterngeld kann ohne Befristung zurückgefordert werden. Entscheidend ist, was auf dem endgültigen Bescheid steht. - © Christin Klose/dpa-tmn

Zuviel gezahltes Elterngeld kann auch Jahre später noch zurückgefordert werden. Das zeigt ein Urteil aus Hamburg. Wichtig ist, welcher Betrag endgültig festgelegt wurde.

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