Wer online Gegenstände verkauft oder vermietet, sollte die jeweiligen Freigrenzen kennen. Denn Plattformbetreiber müssen solche Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen der Finanzverwaltung melden.
Ebay, Airbnb und Co.
Onlineplattformen melden Behörden Einkünfte ihrer Nutzer