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Für Mütter und Väter
Kindererziehung: Rentenansprüche gibt's nur auf Antrag

Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten müssen beantragt werden - zum Beispiel im Rahmen einer Kontenklärung. - © Christin Klose/dpa Themendienst/dpa
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten müssen beantragt werden - zum Beispiel im Rahmen einer Kontenklärung. (© Christin Klose/dpa Themendienst/dpa)

Rentenpunkte sammeln eigentlich nur diejenigen, die regelmäßig Beiträge einzahlen. Bei Vollzeit-Müttern und -Vätern ist das eigentlich nicht der Fall. Trotzdem müssen sie nicht leer ausgehen.

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