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Umzug eines Rentenempfängers: Neue Adresse zügig mitteilen

Umziehen, aber richtig: Rentnerinnen und Rentner sollten dem Renten Service einen Ortswechsel mitteilen, sonst droht der Zahlungsausfall. - © Christin Klose/dpa-tmn/dpa
Umziehen, aber richtig: Rentnerinnen und Rentner sollten dem Renten Service einen Ortswechsel mitteilen, sonst droht der Zahlungsausfall. (© Christin Klose/dpa-tmn/dpa)

Wer im Alter noch mal umzieht, sollte den Rentenversicherungsträger darüber umgehend informieren. Sonst kann die Rentenzahlung ausbleiben. So übermittelt man die neue Anschrift.

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