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Nachteile ausgleichen lassen
Nach Unfall: Schadenersatz bei Rentenansprüchen denkbar

Entstehen nach einem Unfall für versicherte Beschäftigte Nachteile bei den Rentenansprüchen, können unter Umständen Ersatzansprüche geltend gemacht werden. - © Benjamin Nolte/dpa-tmn
Entstehen nach einem Unfall für versicherte Beschäftigte Nachteile bei den Rentenansprüchen, können unter Umständen Ersatzansprüche geltend gemacht werden. (© Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Wer nach einem Unfall Krankengeld bezieht, zahlt damit weniger in die Rentenkasse ein. Damit die spätere Rentenzahlung nicht darunter leidet, lassen sich die Nachteile unter Umständen ausgleichen.

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