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Aufsichtspflicht verletzt?
Wann Eltern wirklich für ihre Kinder haften
| von Christoph Jänsch

Fußball gespielt, Fenster zu Bruch gegangen? Vor dem siebten Geburtstag eines Kindes kann dieses dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. - © David Inderlied/dpa/dpa-tmn
Fußball gespielt, Fenster zu Bruch gegangen? Vor dem siebten Geburtstag eines Kindes kann dieses dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. (© David Inderlied/dpa/dpa-tmn)

Beim Spielen sind Kinder mitunter unachtsam. Die Folgen ihres Handelns abzuschätzen, fällt gerade Jüngeren schwer. Geht mal etwas zu Bruch, sollte jemand dafür haften. Nur wer?

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