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Gericht sorgt für Klarheit
Eigenbedarf: Hauptmieter darf Untermieter kündigen

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf steht auch Hauptmietern gegenüber ihren Untermietern zu - © Franziska Gabbert/dpa-tmn
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf steht auch Hauptmietern gegenüber ihren Untermietern zu (© Franziska Gabbert/dpa-tmn)

Bei Mieterinnen und Mietern ist die sogenannte Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters oft gefürchtet. Was viele nicht wissen: Sogar Mietern steht dieses Recht zu - wenn sie Wohnraum untervermieten.

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