Bei Mieterinnen und Mietern ist die sogenannte Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters oft gefürchtet. Was viele nicht wissen: Sogar Mietern steht dieses Recht zu - wenn sie Wohnraum untervermieten.
Gericht sorgt für Klarheit
Eigenbedarf: Hauptmieter darf Untermieter kündigen
