Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

«Finanztest» klärt auf
Anleitung: So ändern Sie bald Geschlechtseintrag und Vorname

Selbstbestimmungsgesetz: Ab dem 1. November können Geschlechtseintrag und Vorname in Deutschland auf Antrag geändert werden. - © Jörg Carstensen/dpa/dpa-tmn
Selbstbestimmungsgesetz: Ab dem 1. November können Geschlechtseintrag und Vorname in Deutschland auf Antrag geändert werden. (© Jörg Carstensen/dpa/dpa-tmn)

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll es Menschen in Deutschland ab November leichter machen, Geschlecht und Vornamen zu ändern. Die Vorbereitungen können Interessierte allerdings schon heute treffen.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2026
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.