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EuGH stärkt Fluggastrechte bei Reisen über EU-Grenzen hinweg

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Entschädigung bei Flugverspätungen - © Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Wer mit deutlicher Verspätung an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung haben. Das geht aus einem Urteil des EuGH hervor. (© Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Ein verspäteter Flieger kann den Auftakt des Urlaubs ganz schön durcheinanderbringen. Die EU hat für solche Fälle klare Entschädigungsregeln. Die können Fliegenden aber auch bei Reisen in Drittstaaten zugutekommen, wie der EuGH nun klarstellte.

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