Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wie aus einem nun verkündeten <a href="http://dpaq.de/cp1Ai" style="EXTERNAL-LINK">Urteil</a> hervorgeht...