Eine Mieterhöhung kommt meist per Post: Wer zustimmt, kann das später nicht widerrufen, wenn sich der Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht. Denn es gibt nach einer Entscheidung des BGH wichtige Unterschiede zu Geschäften am Telefon oder an der Haustür.
BGH-Urteil
Mieter kann Zustimmung zu Mieterhöhung nicht widerrufen