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Bundesgerichtshof urteilt

Mieter müssen Rauchmelder nicht über Nebenkosten mitzahlen

- © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Taucht in Ihrer Betriebskostenabrechnung ein Posten zu Rauchmeldern auf? Dann können Sie das unter Umständen beanstanden, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

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