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Zweieinhalb Jahre alter Hengst ist gebrauchter Gegenstand

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Pferde auf der Weide - © Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild
Auch für den Kauf eines Pferdes gelten Gewährleistungsfristen. (© Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild)

Ein gekauftes Pferd kann nach der vereinbarten Gewährleistungszeit nicht zum Verkäufer zurückgebracht werden. Ein Gerichtsurteil zeigt, dass das Tier dann als ein gebrauchter Gegenstand bewertet wird.

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