Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Fußball-Bundesliga
RB Leipzig verlängert vorzeitig mit Castello Lukeba

Castello Lukeba hat seinen Vertrag in Leipzig vorzeitig verlängert. - © Jan Woitas/dpa
Castello Lukeba hat seinen Vertrag in Leipzig vorzeitig verlängert. (© Jan Woitas/dpa)

RB Leipzig hat den Vertrag mit Defensivspieler Castello Lukeba vorzeitig verlängert. Wie der Fußball-Bundesligist und Champions-League-Teilnehmer bekanntgab, bleibt der 21-Jährige mindestens ein Jahr länger. Der eigentlich bis 2028 angelegte Vertrag bei den Sachsen läuft nun bis 2029. Der Franzose war in der vergangenen Saison von Olympique Lyon an den Cottaweg gewechselt und hat sich in Leipzig seither zum Stammspieler entwickelt.

«Der Schritt nach Leipzig war genau der richtige für meine Entwicklung. Ich habe sehr schnell Spielzeit und damit auch Verantwortung bekommen und zu jeder Zeit das Vertrauen aller im Club, unserer Fans und von meinen Teamkollegen gespürt – RB Leipzig fühlt sich mittlerweile an wie meine zweite Familie», wird Lukeba in der Mitteilung zitiert. «Dieses Umfeld macht es jungen Spielern wie mir so einfach, hier schnell Fuß zu fassen und tagtäglich besser zu werden.»

Empfohlener redaktioneller Inhalt


Wir bieten an dieser Stelle weitere externe Informationen zu dem Artikel an. Mit einem Klick können Sie sich diese anzeigen lassen und auch wieder ausblenden.

Externe Inhalte

Wenn Sie sich externe Inhalte anzeigen lassen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

«Castello ist ein typischer RBL-Spieler: Jung, hungrig, entwicklungsfähig, lernwillig und mit erstklassigen Anlagen», sagte unterdessen Sport-Geschäftsführer Marcel Schäfer. «Auch wenn er erst eine volle Saison für uns absolviert hat, ist er aus unserem Kader nicht mehr wegzudenken.»


Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.