Düsseldorf. Im Tauziehen um die Akten für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags zu den Pannen beim Fall des schweren Kindesmissbrauchs in Lügde haben jetzt die Landesbeauftragte für Datenschutz und die Opferschutzbeauftragte Stellung bezogen. Beide, Helga Block und Elisabeth Auchter-Mainz, haben sich dafür ausgesprochen, die Akten nur ohne personenbezogenen Daten, vor allem Namen, der Opfer an den Ausschuss zu übergeben.
In den Stellungnahmen, die dieser Redaktion vorliegen, weisen sowohl Block als auch Auchter-Mainz darauf hin, dass die Opfer, Minderjährige und teilweise noch sehr kleine Kinder, höchsten Schutz genießen sollten. Zumal es um Verstöße gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gehe.
Schutz für die minderjährigen Opfer
Zwar schreibe das Kontrollrecht des Parlament vor, dass die Akten in der Regel "unverkürzt" herausgegeben werden müssten, doch stelle die hohe Schutzbedürftigkeit der missbrauchten Minderjährigen eine Ausnahme dar, so Helga Block. Die Datenschutzbeauftragte verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach solche Ausnahmen für Informationen gelten, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar sei.
In einer Stellungnahme gegenüber dieser Redaktion weist ein Sprecher der Datenschutzbeauftragten allerdings auch darauf hin, dass diese Einschätzung nur für die Daten der Opfer gelte und nicht für die Daten von Sachbearbeitern der Behörden. Deren Namen allerdings waren nach Angaben der SPD-Fraktion in Akten, die der niedersächsische Landkreis Hameln/Pyrmont an den Landtag übergeben hat, ebenfalls geschwärzt worden. Gerade die Mitarbeiter der Jugendbehörden aber sind wichtige Zeugen für die Aufklärung der Begleitumstände des Missbrauchfalls.
SPD hatte Versäumnis der Abgabefrist moniert
Die SPD-Fraktion hatte, wie berichtet, moniert, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses nur schleppend in Gang komme, weil trotz Ablauf der Abgabefristen nur ein Teil der Akten bislang im Landtag eingetroffen seien. Auch das Justiz- und Innenministerium sowie die Staatskanzlei hätten noch nicht geliefert, weil offenbar noch datenschutzrechtliche Fragen geklärt werden müssten.
Die SPD-Fraktion äußerte dabei die Auffassung, dass die Akten dem Landtag ohne jede Schwärzung von Namen zugeleitet werden müssten. Der Landtag würde dann Vorkehrungen treffen, die Daten der Opfer zu schützen.
Zumindest was die Staatskanzlei anbelangt, ist diese Darstellung offenbar nicht korrekt. Die Staatskanzlei hat ihre Akten - ein entsprechendes Übergabeschreiben von Nathanael Liminski, dem Chef der Staatskanzlei, liegt dieser Redaktion vor - bereits am 6. September übergeben - allerdings auch mit Schwärzung von Namen - "insbesondere von sich an die Landesregierung wenden Bürgern", wie es in den Übergabeschreiben heißt.
CDU erhebt schwere Vorwürfe
Der Obmann der CDU-Fraktion in dem Ausschuss, Dietmar Panske, hat inzwischen seinem Kollegen von der SPD-Fraktion, Andreas Bialas, vorgeworfen, die Öffentlichkeit "wider besseren Wissens bewusst falsch zum Thema Aktenvorlage informiert" zu haben. Parteipolitische Interessen dürften aber bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses keine Rolle spielen.
Hier müsse "das Schicksal und der Schutz der betroffenen Kinder, die Opfer von schwersten Missbrauch und brutaler Gewalt wurden, und die Aufklärung der Taten im Mittelpunkt stehen".