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Stopp des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte

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Der Familiennachzug umfasst Ehepartner und minderjährige Kinder. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachholen. (Symbolbild) - © Boris Roessler/dpa
Der Familiennachzug umfasst Ehepartner und minderjährige Kinder. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachholen. (Symbolbild) (© Boris Roessler/dpa)

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. CDU, CSU und SPD haben sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, dass der Familiennachzug für diesen Personenkreis nur noch in Härtefällen erlaubt sein soll. Aktuell gilt für die Angehörigen von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus ein Kontingent von 1.000 Einreiseerlaubnissen pro Monat.

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