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Robbensterben: Ermittlungen gegen zwei Tatverdächtige

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Das Robbensterben im vergangenen Herbst gibt weiter Rätsel auf. (Archivbild) - © Stefan Sauer/dpa
Das Robbensterben im vergangenen Herbst gibt weiter Rätsel auf. (Archivbild) (© Stefan Sauer/dpa)

Nach dem Tod von mehr als 40 Kegelrobben binnen kurzer Zeit vor Rügen im Herbst 2024 ermittelt die Staatsanwaltschaft Stralsund gegen zwei Beschuldigte. Es gehe um den Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, teilte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

«Die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen», schrieb der Sprecher. «Die Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen.» Ob die Beweisergebnisse auch eine Anklageerhebung rechtfertigten, werde voraussichtlich bis Ende des Jahres entschieden.

Nach Auswertung der Ergebnisse umfangreicher und intensiver Ermittlungen der Wasserschutzpolizei sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Es gehe dabei um einen möglichen Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Dieser sieht unter anderem eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor für Menschen, die ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten oder etwa aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen.

Mehr als 40 tote Robben

Im Oktober 2024 waren in kurzer Zeit mehr als 40 tote Robben, vor allem im Südosten Rügens, gefunden worden. Ein natürlicher Tod wurde nach bisherigen Untersuchungen ausgeschlossen. Laut Experten des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund gibt es Hinweise darauf, dass die Robben ertrunken sind, etwa in einem Netz oder einer Reuse. Eine verdächtigte Reuse war laut Behörden unauffällig.

Der Schweriner Umwelt- und Fischereiminister Till Backhaus (SPD) hatte wiederholt betont, dass ein Zusammenhang zwischen den toten Kegelrobben und der Fischerei bis zuletzt nicht bewiesen werden konnte und dass die Unschuldsvermutung gelte. Gleichzeitig hatte er Sofortmaßnahmen erlassen, nach denen größere Fischreusen an der gesamten Küste nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen.

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