Die EU-Staaten wollen Menschen schneller in die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten abschieben können. Dafür sollen die Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Auch das Kosovo, Kolumbien sowie die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch sollen nach dem Willen der Mitgliedstaaten zur Liste hinzugefügt werden. Darauf einigten sich die EU-Innenminister bei einem Treffen in Brüssel.
Das Europäische Parlament muss sich zu der Liste sicherer Herkunftsstaaten noch positionieren. Anschließend können Verhandlungen über die endgültige Festlegung beginnen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament werden keine größeren Änderungen erwartet.
Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören.
In Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer. Die Einstufung soll schnellere Abschiebungen dorthin ermöglichen. Von den Ländern auf der nun beschlossenen EU-Liste waren darauf bisher nur der Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft.
Die EU-Liste wäre bindend für alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in der EU Schutz suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen aber ein beschleunigtes Asylverfahren.
Auch Kriterien für sichere Drittstaaten festgelegt
Neben den sicheren Herkunftsländern gibt es auch das Konzept der sicheren Drittstaaten. Es soll das europäische Asylsystem entlasten, indem Menschen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren abzuwarten. Die Festlegung würde auch die Einrichtung von sogenannten Rückführungszentren in Drittstaaten erleichtern.
Auch hier haben sich die EU-Innenminister auf eine gemeinsame Position geeinigt. Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt.
Dem Vorschlag der EU-Staaten nach könnte es zukünftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Ausgenommen davon sind unbegleitete Minderjährige.
Auch zu diesem Vorhaben muss das EU-Parlament sich noch abschließend positionieren, bevor Verhandlungen darüber beginnen können.