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Landtag

Ausschuss zu Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag

In einer Sondersitzung beleuchtet der Schulausschuss des Landtags am Freitag (10.00 Uhr), wie in Nordrhein-Westfalen der Rechtsanspruch auf einen Platz im sogenannten Offenen Ganztag für Kinder im Grundschulalter umgesetzt wird. Das Düsseldorfer Kabinett hatte dazu vor einer Woche fachliche Leitlinien gebilligt. Aus Sicht der SPD-Opposition sind diese Leitlinien aber zu unverbindlich. Sie pocht auf ein Gesetz zur Umsetzung, wie im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen zugesagt.

Der bundesweite Rechtsanspruch greift ab dem Schuljahr 2026/27. Er umfasst an Schultagen täglich acht Stunden ganztägige Förderung. In den Ferien können die Ganztags-Angebote bis zu vier Wochen geschlossen werden. Innerhalb der Leitlinien sollen die Schulträger Gestaltungsfreiheit behalten, etwa bei Kooperationen mit Partnern aus Sport, Kultur und anderen Bereichen. Bereits bestehende Ganztagsangebote sollen fortgeführt werden dürfen.

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