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Betriebsrentner wehren sich gegen Doppelbelastung

Carolin Nieder-Entgelmeier

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Viele Versicherte erleben mit der Auszahlung ihrer betrieblichen Direktversicherung eine böse Überraschung. - © Symbolbild: Pixabay
Viele Versicherte erleben mit der Auszahlung ihrer betrieblichen Direktversicherung eine böse Überraschung. (© Symbolbild: Pixabay)

Berlin/Leopoldshöhe. Wer im Alter nicht so viele Abstriche machen möchte, sollte sich nicht auf die staatliche Rente verlassen. Deshalb haben sechs Millionen Deutsche Betriebsrenten abgeschlossen. Jahrzehntelang sparen sie freiwillig mit Zuschüssen vom Finanzamt für den Ruhestand. Doch viele Versicherte erleben mit der Auszahlung ihrer betrieblichen Direktversicherung eine böse Überraschung, denn die Krankenkassen ziehen Versicherungsbeiträge ab – allerdings nicht nur einmal, sondern gleich doppelt.

Um die Politik zum Umdenken zu bewegen, organisieren sich bundesweit immer mehr Versicherte im Verein der Direktversicherungsgeschädigten. Mit dabei ist auch Wolfgang Diembeck aus Leopoldshöhe, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann BKK in Gütersloh. „Der Schock kommt mit der Auszahlung", sagt Diembeck. „Denn 18 Prozent des ausgezahlten Betrages der Betriebsrente müssen an Kranken- und Pflegekasse gezahlt werden."

Information

Hilfe für Betroffene

Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten lädt am 30. August um 19 Uhr in das Autobahnhotel Osnabrück-Melle (Wellingholzhausener Str. 7 in Melle) zu einem Informationsabend ein, um Betroffene über die Gesetzesänderung aufzuklären und um ihnen Tipps zur Schadensbegrenzung zu geben.


Diembeck ist seit 2015 Rentner und so wie ihm geht es Millionen anderer Versicherter in Deutschland. Doch nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wissen 70 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer mit Direktversicherung nicht, was auf sie zukommt, wenn die Auszahlung ansteht. „Der finanzielle Hammer am Laufzeitende hat sich offenbar noch nicht herumgesprochen", sagt ein Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Seit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004 werden Rentner zur Kasse gebeten, die gesetzlich krankenversichert sind und dazu eine betriebliche Lebensversicherung als Direktversicherung abgeschlossen haben. Auf ihre Betriebsrente müssen sie neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberanteil des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags zahlen.

Laut Bundesfinanzministerium wird im Fall einer Kapitalausschüttung die Auszahlungssumme aufgesplittet. Der Rentner muss den Kassen dann 120 Monate lang jeden Monat Sozialbeiträge überweisen. Von einer Ausschüttungssumme in Höhe von 100.000 Euro gehen so circa 17.850 Euro in den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen.

„Diese Regelung gilt allerdings nicht nur für Verträge, die seit 2004 abgeschlossen wurden, sondern auch für die sechs Millionen Arbeitnehmer mit Altverträgen, die 2004 bereits abgeschlossen waren. Die sind davon ausgegangen, dass die Auszahlung frei von Sozialabgaben ist", moniert Diembeck.

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