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Jugendschutz im Kino – Kontrolle der Filmwirtschaft wird 75

Jens Albes

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Es gibt fünf Stufen der Altersfreigabe: ab 0 Jahren, ab 6, 12 oder 16 Jahren sowie keine Jugendfreigabe (FSK ab 18). (Symbolbild) - © Marijan Murat/dpa
Es gibt fünf Stufen der Altersfreigabe: ab 0 Jahren, ab 6, 12 oder 16 Jahren sowie keine Jugendfreigabe (FSK ab 18). (Symbolbild) (© Marijan Murat/dpa)

1949 erteilen die Wiesbadener Jugendschützer ihre erste Altersfreigabe für einen Film - mit dem Zusatz «nicht geeignet für die stillen Feiertage». Was hat sich seitdem geändert?

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