Personenschützer des Berliner LKA sollen den Rapper Bushido unzulässigerweise auch privat begleitet haben. Das könnte strafrechtliche Konsequenzen haben.
Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Bushido
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Personenschützer des Berliner LKA sollen den Rapper Bushido unzulässigerweise auch privat begleitet haben. Das könnte strafrechtliche Konsequenzen haben.