Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Neuregelungen

Whatsapp, Bahncard, Verbraucherschutz: Das ändert sich ab 1. Februar

Da 2020 ein Schaltjahr ist, hat der Februar 29 Tage. Aber nicht nur das ist anders. In verschiedenen Bereichen kommen Neuerungen auf Verbraucher zu. Wir geben eine Übersicht.

Whatsapp stellt Support bei bestimmten Systemen ein

Der Messenger-Dienst Whatsapp hat klargestellt, dass er nur noch Hilfe für Geräte mit den Betriebssystemen Android in der Version 4.0.3 und neuer, iOS 9 und neuer sowie ausgewählte Geräte mit KaiOS 2.5.1 und neuer, einschließlich JioPhone sowie JioPhone2 bietet. Wer ein Smartphone oder Tablet mit Android 2.3.7 und älter oder iOS8 und älter nutzt, der wird Whatsapp ab 1. Februar 2020 keinen neuen Account erstellen oder einen bereits existierenden Acccount verifizieren können.

Überdies werden Nutzern mit diesen älteren Systemen auf ihrem Endgerät möglicherweise einige Funktionen nicht mehr bereitstehen. Zum Jahreswechsel hatte der Facebook-Dienst bereits seine Unterstützung für Windows-Phones beendet.

Bahncard 50 und 25 wird günstiger

Die Bundesregierung hatte als Teil des Klimapakets im Dezember vorgesehen, dass die Mehrwertsteuer auf Tickets für den Fernverkehr der Deutschen Bahn von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Seit Januar 2020 profitieren Reisende bereits von einem günstigeren Preis für normale Fahrten, Sparpreis-Angebote sowie der Bahncard 100.  Wer eine Bahncard 50 oder 25 kauft, wird ab 1. Februar ebenso weniger zahlen, da auch hierfür der ermäßigte Steuersatz gelten wird. Wer erst kürzlich noch zum alten Mehrwertsteuersatz bestellt hat, soll einen Gutschein für die Differenz erhalten. Wichtig ist allerdings, dass der früheste Geltungstag der Bahncard der 1. Februar 2020 ist.

Krankenkassen verschärfen Datenschutz

Am 5. Februar endet eine Übergangsfrist für eine Richtlinie des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Schutz von Daten der Versicherten. Die Sozialdaten sollen vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden, indem sie nicht mehr per Fax übermittelt werden dürfen. Daten sollen nur noch "persönlich, postalisch, telefonisch" zwischen Versicherten und Krankenkassen ausgetauscht werden. Die Regelung hat auch Auswirkungen auf die Abläufe in Arztpraxen, die ebenso keine Informationen mehr per Fax zu Versicherten einholen dürfen.

Per E-Mail dürfen Daten nur noch dann übermittelt werden, wenn "die Versendung verschlüsselt und an eine authentifizierte Adresse des Berechtigten erfolgt". Bei Daten mit „hohem Schutzniveau" müsse eine eine „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" vorhanden sein.

Mobilfunkanbieter im Kampf gegen Abo-Fallen in der Pflicht

Ein versehentliches Antippen eines Werbebanners kann häufig reichen, um in eine Abofalle zu tappen. Ein Vertrag wird erst wirksam, wenn man sich per Button explizit verpflichtet, etwas zu zahlen. Er weist auf "zahlungspflichtig bestellen" oder "Kaufen" hin. Doch wie die Verbraucherzentrale erläutert, kommt es auch vor, dass Nutzer keineswegs bewusst eine Internetseite aufgerufen haben, die zum Abo verpflichtet, sondern von einer anderen Seite, die sie aufgerufen hatten, weitergeleitet wurden.

Verbraucher können eine Drittanbietersperre von ihrem Mobilfunkanbieter verlangen, um sich hiervor zu schützen. Viele Mobilfunkanbieter haben zum Schutz ihrer Kunden freiwillig ein "Redirect-Verfahren" eingeführt. Wer ein Banner oder einen Button anklickt, erhält einen Hinweis des Netzbetreibers, dass Kosten anfallen. Erst wenn der Nutzer eine Bestellung bestätigt, kommt der Vertrag zustande.

"Redirect"-Verfahren und Geld-zurück-Garantie

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass Anbieter ab Februar verpflichtet sind, ihre Kunden vor Kostenfallen zu schützen. Fehlen Vorkehrungen zu diesem Zweck, so müssen die Anbieter "bei allen Zahlungsvorgängen für Drittanbieter das Redirect-Verfahren anwenden".

Sollte sich der Anbieter mit einer Sicherheitserklärung zu weitergehenden verbraucherschützender Maßnahmen und der Mobilfunkgarantie (Kombinationsmodell) verpflichtet haben, muss bei allen Abos das Redirect-Verfahren angewendet werden. Zur Garantie gehört etwa, dass der Verbraucher im Missbrauchsfall vom Mobilfunkanbieter sein Geld gut geschrieben bzw. zurück erhält. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es sich um Dienste und Käufe nach Trusted-Partner-Login handelt - dafür gelten bereits besondere Kundenschutzmaßnahmen.

Großbritannien verlässt die EU

Am 31. Januar, 24.00 (MEZ) wird aller Voraussicht nach die Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU enden. Ab Februar beginnt eine Übergangsphase bis Ende 2020. Die Europäische Union und Großbritannien verhandeln in dieser Zeit über ihr künftiges Verhältnis. Es geht um Regelungen wie einem Handelsabkommen bis hin zur künftigen Partnerschaft im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus.

Es ist zwar möglich, die komplexen Verhandlungen zu verlängern. Der britische Premierminister Boris Johnson hat dies allerdings bereits strikt abgelehnt. EU-Bürger, die in Großbritannien leben, haben bis Ende des Jahres Zeit, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Mit Material der dpa

Links zum Thema

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2026
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.