Barntrup. 115 Meter lang und bis zu 10 Meter hoch: Die Brücke über die Wierborner Aue wird ein richtig großes Ding. Ihr Bau wird den Beginn der Arbeiten für die Barntruper Ortsumgehung markieren. Das soll im Sommer dieses Jahres passieren – noch deutlich bevor der eigentliche Asphalt für die Straße auf den Boden kommt.
„Mit den Brücken geht es bei solchen Projekten immer los", sagt Sven Johanning, Pressesprecher des Landesbetriebs Straßenbau in Bielefeld („Straßen.NRW"). Nachdem der Bund im Herbst 2015 die Mittel für die Umgehungsstraße freigegeben hatte, will „Straßen.NRW" nun Mitte 2017 nördlich des Guts Wierborn tatsächlich loslegen. Die 11,60 Meter breite Brücke wird dann die Wierborner Aue überspannen. Parallel dazu werde nebenan der Bau einer kleineren Brücke an der Wierborner Allee vorbereitet, sagt Johanning.
Zwei von insgesamt zwölf Brücken, die für die etwa sechs Kilometer lange B66 neu erst einmal allein in der Landschaft stehen werden. Sie sind aber von deutlich kleinerem Kaliber als die Überführung über die Wierborner Aue und Johanning zufolge größtenteils zwischen 10 und 30 Meter lang. Zu ihnen zählen eine Unterführung unter der bestehenden Bundesstraße 66 etwa 100 Meter westlich der Aral-Tankstelle und die Überführung über die Alverdisser Straße (L758) nördlich des Kreisverkehrs.
Mit dem eigentlichen Straßenbau wird erst begonnen, wenn die Brücken fertig sind. Der wiederum werde mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Was laut Johanning nicht ausschließt, dass schon in diesem Jahr Baustraßen auf der künftigen Trasse entstehen, zumal beim Bau viel Erdbewegung notwendig sein werde.
Derweil gehen die Planer von Kosten von etwa 30 Millionen Euro für das Gesamtprojekt aus. Das Plus gegenüber den 26 Millionen Euro, auf die die Straße zuletzt geschätzt wurde, erklärt Johanning mit den inzwischen eingetretenen Preissteigerungen. In die Summe eingerechnet ist der Grunderwerb, der allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen sei. „Das ist aber nicht ungewöhnlich", schließlich gebe es etwa 70 sogenannte Grunderwerbsfälle. „Unter ihnen können auch Eigentümer sein, mit denen noch nicht gesprochen wurde", berichtet Johanning.