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Oberlandesgericht Hamm entlastet früheren Jugendtrainer nach Torunfall

Landgericht muss unter neuen Maßgaben verhandeln

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Volker Dierk vor Beginn der Verhandlung im Januar 2015 im Gespräch mit seinem Anwalt Jann Poppkes. - © Bernhard Preuss
Volker Dierk vor Beginn der Verhandlung im Januar 2015 im Gespräch mit seinem Anwalt Jann Poppkes. (© Bernhard Preuss)

Augustdorf/Hamm. Es ist ein Entscheid, der wohl alle lippischen Sportvereine interessieren dürfte. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung gegen den früheren Jugendtrainer des FC Augustdorf, Volker Dierk, revidiert.

Das Detmolder Amtsgericht hatte den heute 44-Jährigen im Januar 2015 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 2.000 Euro Strafe unter Strafvorbehalt verurteilt. Die Berufung des verurteilten Jugendtrainers als auch die der Staatsanwaltschaft wies das Landgericht im September 2015 ab.

Im Januar 2013 verunglückte ein damals Elfjähriger im Rahmen der Fußball-D-Junioren-Hallenvorrunde des FuL Kreises Detmold in einem Nebenraum der alten Augustdorfer Sporthalle am Inselweg. Ein ungesichertes Handballtor kippte beim Aufwärmen der Mannschaften um und traf den Jungen schwer. Dieser erlitt einen Schädelbasisbruch und innere Blutungen. Es brach eine lang anhaltende Diskussion um die zuvor getroffenen Sicherheitsvorkehrungen am Tag des Unglücks aus.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht warfen dem ehrenamtlichen Jugendbetreuer vor, seine Aufsichtspflicht nicht erfüllt zu haben. Nach Auffassung der Richter hätte der 44-Jährige überprüfen müssen, ob das Tor ausreichend gesichert gewesen sei.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei das Urteil fehlerhaft, da "keine übersteigerten Anforderungen im Sinne einer Sicherheitsgarantie" an den Träger eines Ehrenamtes gestellt werden dürften. Nun liegt der Fall zur erneuten Verhandlung unter den neuen Maßgaben wieder beim Landgericht Detmold.

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