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Rutschiger Asphalt: Land kann für Unfallschäden haften

Verwaltung kümmerte sich in Lemgo nicht um Sanierung

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Motoradunfälle können auch die Schuld des Landes sein. - © dpa
Motoradunfälle können auch die Schuld des Landes sein. (© dpa)

Hamm. Gerät ein Motorradfahrer auf zu rutschigem Asphalt ins Schleudern, kann das Land Nordrhein-Westfalen für Schäden haften. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Klägerin entschieden, die auf regennasser Straße mit ihrer Maschine gestürzt war.

Bereits vier Jahre vor dem Unfall sei bei einer Straßenüberprüfung aufgefallen, dass die Fahrbahn an der Unfallstelle in Lemgo (Kreis Lippe) nicht mehr griffig genug gewesen sei. Auch ordnungsgemäß fahrende Motorradfahrer seien bei Regen gefährdet gewesen, ins Schleudern zu geraten, befanden die Richter.

Weil das Land weder die Fahrbahn sanieren ließ, noch per Warnschild die Geschwindigkeit bei Nässe begrenzte, habe es seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, begründete das Gericht. Das Land muss nun für drei Viertel des Schadens aufkommen und der Klägerin 1.600 Euro Schadenersatz zahlen.

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