Lemgo. Noch stehen die statischen Prüfungen aus, wie die Häuser an der Neuen Torstraße den Aushub des verseuchten Erdreichs an der ehemaligen Wäscherei wegstecken. Im Herbst soll die Maßnahme allerdings festgezurrt werden. Im Jahr 2017 sei mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen, so die Einschätzung von Berthold Lockstedt, zuständiger Fachgebietsleiter beim Kreis.
Vergangene Woche wurden die Anwohner bei einer Anliegerversammlung informiert, dass noch zwei Verfahren in der Verlosung sind. Schnell ginge laut Berthold Lockstedt das Ausbohren, bei dem die mit chemischen Reinigungsmitteln belastete Erde empor gefördert und durch sauberen Boden ersetzt würde. Doch bevor der Altlastensanierungsverband NRW diese Methode angeht, muss feststehen, dass die Häuser dieser Belastung Stand halten.
Sind doch die Gebäude älter, der Boden schwammig, die Bohrungen müssten teils nah an den Häusern erfolgen – deshalb prüft ein Statiker, ob die Bohrmethode geeignet ist. Alternative ist nach Worten von Fachgebietsleiter Berthold Lockstedt das Pumpen. Über Jahre, möglicherweise gar Jahrzehnte würde das belastete Grundwasser wieder und wieder angesaugt und mittels Aktivkohlefiltern gereinigt.
Vor- und Nachteile hätten beide Verfahren. Die Bohrmethode brächte eine Großbaustelle, die aber vergleichsweise schnell wieder verschwunden wäre – auch wäre die Verseuchung schnell passé. Anders beim Pumpen und Filtern: Hier würde die Belastung nur langsam verschwinden – über Jahre müsste ein Containerstellplatz errichtet werden, an dem die Technik sitzt.
Für welche Sanierungsmethode sich die Experten auch immer entscheiden, eine gute Nachricht ist die: Das Lösungsmittel Tetrachlorethen, das von der alten chemischen Reinigung herrührt, die in den 1950er Jahren den Betrieb aufnahm, reagiert vergleichsweise schwerfällig. „Es bleibt stark im Boden hängen", sagt Lockstedt. Dadurch werde es aber auch nur langsam mitgetragen; die Verunreinigung sei daher örtlich begrenzt.
Nach Angaben Lockstedts ist Ergebnis der Anliegerversammlung, dass alle an einem Strang ziehen. Dabei seien die Bedenken der Betroffenen nur allzu verständlich: Was passiert mit unseren Gebäuden? Müssen wir für die Sanierung etwas zahlen?
Für die „Schandtat" (Lockstedt) ist heute niemand mehr haftbar zu machen, der Firmeninhaber ist inzwischen verstorben. Doch laut Altlastenrecht muss der heutige Besitzer – die alte Wäscherei wechselte ihn im Jahr 2006 – seinen Teil beisteuern. Wäre doch der Grund und Boden heute praktisch unverkäuflich, durch die Sanierung steige der Wert wieder. Ohne der Ausschreibung vorgreifen zu wollen, rechnet Lockstedt mit einem Millionenbetrag, den die Entgiftung kosten wird. Die Beteiligung der Betroffenen dürfe diese aber finanziell auch nicht überfordern.