Bielefeld. Am grünen Tisch in der Bezirksregierung und den kommunalen Schulämtern sind die Planungen weitgehend abgeschlossen. Die meisten Schulen wissen bereits, wie viele Förderschüler sie nach den Sommerferien zu unterrichten haben. Über den Rest aber herrscht weitgehend Unklarheit.
Entsprechend groß ist die Empörung vieler Schulleiter, die sie in Gesprächen mit der Neuen Westfälischen artikulieren. Alle wollen anonym bleiben. Aus gutem Grund: Immer wieder kam es in anderen Regierungsbezirken zu Maßregelungen von Pädagogen, die öffentlich auf nachweisbare Fehler und Lücken der ministeriellen Vorgaben hingewiesen hatten.
Das fängt bei der Zuweisung an. Beispiel Bielefeld. Hier galt es, 115 Förderschüler zu verteilen. 30 Inklusionsplätze wurden den Gymnasien zugewiesen. Auswahlkriterium, so ist aus den Schulen zu hören, war dabei nicht etwa der spezifische Förderbedarf der Schüler, sondern die Länge des Schulwegs. "So werden Menschen, die unserer besonderen Fürsorge und Verantwortung bedürfen, zu Kostenfaktoren degradiert", beklagt eine Schulleiterin. Das Ziel angemessener Förderung werde abgelöst durch die Vorgaben der Haushaltskonsolidierung. Welchen Förderbedarf die Schüler haben, etwa im Bereich geistige Entwicklung, Sprach- oder Körperentwicklung, "erfahren wir frühestens Ende März", so ein Schulleiter aus dem Kreis Paderborn.
Auf ein weiteres Problem weist der Schulleiter eines fünfzügigen Gymnasiums hin: "Von meinen 120 Lehrkräften verfügt derzeit keine auch nur über grundlegende sonderpädagogische Kompetenzen." Verständlich, schließlich ist Sonderpädagogik ein eigenes Studienfach und Berufsbild.
Hauen und Stechen vorprogrammiert
Für den Bereich Lern- und Entwicklungsstörungen wird den Schulen unabhängig von der förmlichen Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung ein Stellenbudget zur Verfügung gestellt, erläutert die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung. Über die Verteilung der knappen Ressourcen wird es ein Hauen und Stechen zwischen den Schulen geben. Schließlich finden sich in jeder Schule - mehr oder weniger stark ausgeprägt - Schüler mit diesem Förderbedarf.
Auf Fachkräfte aber darf ohnehin nicht gesetzt werden. Schulleiter der weiterhin arbeitenden Förderschulen sagen unumwunden, dass sie keinesfalls Sonderpädagogen, sondern allenfalls befristet beschäftigte oder abgeordnete Grundschullehrerinnen abgeben würden für die neuen Inklusionsklassen.