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Gekündigt, Urlaub ausbezahlt: Gibt's jetzt Arbeitslosengeld?

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Gekündigt, aber noch Urlaubstage offen? Dann muss der Arbeitgeber die offenen Ansprüche auszahlen. - © Alexander Heinl/dpa-tmn
Gekündigt, aber noch Urlaubstage offen? Dann muss der Arbeitgeber die offenen Ansprüche auszahlen. (© Alexander Heinl/dpa-tmn)

Nach einer Kündigung muss offener Urlaub ausgezahlt werden, wenn er nicht genommen werden kann. Das kann sich auf den Arbeitslosengeld-Anspruch auswirken.

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