Nach einer Kündigung muss offener Urlaub ausgezahlt werden, wenn er nicht genommen werden kann. Das kann sich auf den Arbeitslosengeld-Anspruch auswirken.
Gekündigt, Urlaub ausbezahlt: Gibt's jetzt Arbeitslosengeld?
veröffentlicht

veröffentlicht
Nach einer Kündigung muss offener Urlaub ausgezahlt werden, wenn er nicht genommen werden kann. Das kann sich auf den Arbeitslosengeld-Anspruch auswirken.