Augustdorf. Auf seinen Spaziergängen kommt Karsten Schier an einem Hochstand in der Nähe des Umweltzentrums vorbei. In Verlängerung des Ludwig-Altenbernd-Weges hat er eine Spur von Kastanien und Maiskörnern gefunden und vermutet, dass damit Wild angelockt werden soll, um es abzuschießen.
Der Augustdorfer hat in den vergangenen Jahren immer wieder Blutlachen an Futterplätzen rund 30 Meter vor verschiedenen Hochsitzen gefunden. "Ich gehe deshalb davon aus, dass auch in diesem Jahr keine Kirrung zur Beobachtung von Wild angelegt wird, sondern das Wild gezielt von dem keine 100 Meter entfernten Truppenübungsplatz Senne auf das hiesige Gelände gelockt wird", meint Schier. Unter Kirrung versteht man einen genau festgelegten Ort, wo Nahrung ausgelegt wird, um Wildschweine anzulocken und zu bejagen.
Uwe Behnke, Sprecher der fünf Jagdpächter vor Ort, spricht von Unterstellung: "Sollte dort etwas liegen, kann es nicht von uns sein. Wir haben seit Beginn unseres Jagdverhältnisses nichts Gesetzeswidriges getan." Auch handele es sich am Schießstand um keine Kirrstelle.
Karsten Schier hat seinen Fund der Unteren Jagdbehörde des Kreises Lippe gemeldet. Mitarbeiterin Katja Rieck-Krieter hat sich die Örtlichkeiten angeschaut, aber keine Nahrung mehr vorgefunden. Bei einem Fund sehe das Verfahren so aus, dass der jeweilige Jagdpächter gehört werde und dieser dann Kastanien, Mais oder ähnliches entfernen müsse. Handele es sich aber um eine Kirrstelle, dürfe nur ein halber Liter Nahrung ausgebracht werden.
Grundsätzlich ist eine Fütterung von Schalenwild, also Paarhufern, die laut Jagdrecht erlegt werden dürfen, nur von Januar bis Ende März erlaubt. Dabei dürfen diese nicht mit Küchen-, Schlachtabfällen und Südfrüchten gefüttert werden. Bei der derzeitigen Witterung sei aber keine Fütterung notwendig, gibt die Mitarbeiterin zu. Im Umkreis von 400 Metern von der Futterstelle dürften zudem keine Tiere erlegt werden. Das widerspreche den Zielen der Fütterung.
Zur Wiese am Hochsitz versprach die Mitarbeiterin: "Wir werden das im Auge behalten." Sollte jemand konkrete Hinweise auf Futterstellen haben, werde die Behörde der Sache nachgehen.
Beim sogenannten Kirren wird Schwarzwild in kleinen Mengen Futter hingelegt, das allerdings abgedeckt sein muss, damit Rotwild es nicht frisst. So sieht es das aktuelle Landesjagdgesetz NRW vor. Als Kirrmittel dürfen ausschließlich Getreide und Mais von Hand ausgebracht werden. Die Kirrstellen müssen bei der Jagdbehörde angezeigt und mit Koordinaten genannt werden. Damit ist es jedoch noch nicht weit her. Da die Regelung erst seit Mai gilt, würden diese erst nach und nach gemeldet, heißt es aus der Behörde. In einem Jagdbezirk oder -revier darf nicht mehr als eine Kirrstelle je angefangene 100 Hektar bejagbarer Fläche angelegt werden.