Bad Salzuflen. Die weltweit agierende Umweltorganisation Greenpeace meldet sich mit einer Stellungnahme zum geplanten Neubau der Bundesstraße 239n zwischen der A 2-Anschlussstelle Herford/Bad Salzuflen und der alten B 239 zwischen Lage und Detmold zu Wort. Die Umweltschützer sprechen von einem „klimapolitischen Desaster", welches sich gegen jede verkehrspolitische Vernunft richte. Die Mitglieder fordern, die Planung der 17 Kilometer langen Trasse umgehend zu stoppen. Das Grundkonzept sei mehr als 50 Jahre alt, und seitdem habe es kaum Änderung an der Planung gegeben. „Der menschengemachte Klimawandel fordert ein radikales Umdenken, auch in der Verkehrspolitik", heißt es in einem Schreiben von Greenpeace. Mit dem Ziel vor Augen, die notwendigen Einsparungen von Treibhausgasen im Verkehrsbereich bis 2030 zu erreichen, sei ein Neubau der B 239 ein riesiger Klotz am Bein. „Und dafür sollen mehr als 100 Millionen Euro investiert werden?", fragt die Organisation. Zudem würden mehr als 146 Hektar Landschaftsschutzflächen unnötig in Mitleidenschaft gezogen, und der Neubau werde mit einem massiven Eingriff in den besonders sensiblen, streng geschützten Flussauenbereich (nach EU-Wasserrahmen-Richtlinie) einhergehen. Greenpeace fordert stattdessen Investitionen in den Ausbau von Bus- und Bahnverbindungen – zum Beispiel der Bahnstrecke Herford-Detmold – sowie Rad- und Fußwege oder Car-Sharing-Angebote. Neben einfachen Fahrrädern könnten innovative E-Bikes oder praktische Lastenräder ihr Potenzial nur entfalten, wenn Städte und angrenzende Ortsteile ein gut ausgebautes Netz aus sicheren Radwegen aufweisen, heißt es weiter. Der Radverkehr verbrauche vergleichsweise wenig Platz, verursache keine Schadstoffe und Lärm. Das Fazit der Umweltschützer: Die Auswirkungen des Neubaus der B 239 auf Natur, Umwelt- und Klimaschutz seien unverantwortlich, aber noch vermeidbar. Wie berichtet, läuft aktuell noch das Planfeststellungsverfahren für den ersten Bauabschnitt. Mit dem Beschluss der Bezirksregierung wird Anfang 2021 gerechnet. Gegen das hiermit festgestellte Baurecht kann anschließend geklagt werden – was als sehr wahrscheinlich gilt.