Die Klage wegen Lärmbelästigung ist abgewiesen worden, auch Geld war für den Beklagten keine Option den Hahn abzugeben. Damit ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. Die Nachbarn hoffen jetzt auf die nächste Verhandlung.
Urteil im Nachbarschaftsstreit: Hahn darf weiter krähen - vorerst
