In der Niedrigzinsphase gewährte ein Anleger einem Blomberger Pensionär ein fünfstelliges Darlehn, das mit drei Prozent verzinst werden sollte. Jetzt wollte er sein Geld zurück - der Vermittler gab jedoch an, nur Mittelsmann für einen mittlerweile Verstorbenen gewesen zu sein. Es kam zum Streit - und zu einer Klage vor dem Landgericht.
"Strohmann" aus Blomberg muss 60.000 Euro zurückzahlen
