Mutter und Tochter hatten für die häusliche Pflege eine Vergütung vereinbart und ein Wohnrecht dafür eingesetzt. Das sieht der Kreis als Schenkung an und zieht vor Gericht. Die Richter weisen die Klage ab.
Rechtsstreit
Klage des Kreises abgewiesen: Lipperin muss nicht für Pflege der Mutter zahlen
