Detmold-Heidenoldendorf. Große Baugrundstücke waren einmal „in“. Heute kommt es immer wieder vor, dass Eigentümer ihr Land aufteilen, um einen weiteren Bauplatz zu erhalten. Doch nicht in jedem Fall ist das möglich – wie ein aktuelles Beispiel aus Heidenoldendorf zeigt.
Dabei ging es um ein Grundstück an der Freibadstraße, das aus einer Wohnbaufläche und einem langgezogenen Garten besteht. Die Eigentümer traten mit dem Wunsch an die Stadt heran, im hinteren Bereich zwei weitere Einfamilienhäuser errichten und über einen privaten Stichweg erschließen zu dürfen – ähnlich wie es auch direkt nebenan der Fall ist.
„Wenn man die Flurstücke genauer betrachtet, ist zu erkennen, dass sie aus einem Grundstück geteilt und zur Bebauung freigegeben wurden“, erklärten die Eigentümer. Da es sich bei ihrem eigenen Garten bislang nicht um Bauland handelt, stellten sie einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Stadtverwaltung informierte die Kommunalpolitik und empfahl, dem Gesuch nicht nachzukommen. Der Hauptgrund ist, dass es sich bei dem Areal nach dem Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004 um landwirtschaftliche Fläche handelt. Zudem grenzt im Süden ein Wald-/Naturschutzgebiet an, das Teil des Grüngürtels zwischen Heidenoldendorf und Pivitsheide V.H. ist. „Dieser soll erhalten bleiben, um ein Zusammenwachsen der Ortsteile zu verhindern“, erklärte Baudirektor Bernd Zimmermann im Ausschuss für Stadtentwicklung des Stadtrates. Bauland sei damit nicht zu vereinbaren.
Darüber hinaus erinnerte Zimmermann daran, dass der Stadtrat 2013 beschlossen hat, keine neuen Baugebiete „auf der grünen Wiese“ auszuweisen und bestehende Bebauungspläne auch nur im Einzelfall zu ändern. „Die Priorität soll auf Innenverdichtung liegen“, sagte der Baudirektor.
Dass in direkter Nachbarschaft im hinteren Bereich doch gebaut werden durfte, erklärte er mit Genehmigungen aus den 1960er- und 70er-Jahren. Heute sei es das Ziel, die Bautätigkeit zu konzentrieren und einer Zersiedlung entgegen zu wirken. Insofern stehe das Gesuch aus Heidenoldendorf nicht nur den Zielen des Flächennutzungsplanes, sondern auch planerischen Grundsätzen entgegen. Noch dazu ergebe sich durch die angedachte Zuwegung nachbarschaftliches Konfliktpotenzial, da sie einer Doppelerschließung für die östlich angrenzenden Grundstücke gleichkomme.
Friedrich-Wilhelm Sundhoff (CDU) zeigte sich von einer Absage wenig begeistert: „Für uns ist dies rückwärtige Bebauung. Im Umfeld gibt es auch Häuser bis in den Grüngürtel hinein, deshalb muss es in diesem Grenzfall noch möglich sein, weitere Gebäude zu errichten – gerade wegen der Innenverdichtung“, sagte der Ratsherr.
Und tatsächlich ist es das auch, wie Zimmermann erläuterte. Zwar könne der Garten nicht bebaut werden. Der Bebauungsplan reiche aber soweit, dass zumindest im hinteren Teil des Baulandes noch ein weiteres Haus entstehen könne. Letztendlich wurde die Flächennutzungsplanänderung abgelehnt – zur Enttäuschung der Grundstückseigentümer. Sie wollen nun versuchen, zumindest noch ein Stück Bauland hinzuzubekommen, damit bei einer zusätzlichen Bebauung noch etwas Garten zwischen den Häusern bleibt.
Info
Kataster hilft bei der Bauland-Suche
Wer ein Haus bauen möchte und dafür ein Grundstück sucht, kann im Geodaten-Portal der Stadt Detmold im Internet auf die Suche gehen. Im Wohnbaulandkataster sind Baugebiete und Baulücken verzeichnet. Laut Stadtverwaltung gibt es derzeit 1,2 Millionen Quadratmeter (etwa 120 Hektar) unbebaute Wohnbaufläche. Davon sind 500.000 Quadratmeter voll und 262.000 Quadratmeter teilerschlossen. „Die Flächen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und bieten somit genügend potenzielle Bauflächen für die Gesamtstadt“, urteilt die Verwaltung. Und hier die Adresse: www.geodaten-detmold.de