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Detmolder Doppelmörder scheitert mit Revisionsantrag vor dem BGH

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Justizia (© Pixabay)

Detmold/Karlsruhe. Thomas T. wird den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Dies hatte die Große Strafkammer des Detmolder Landgerichts bereits am 28. Februar 2018 festgelegt. Nun hat auch der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt.

Dem damals 53 Jahre alten Detmolder wurde vorgeworfen, seine Nachbarin und ihren Sohn getötet zu haben. Er habe den Jungen "kaltblütig beseitigt", urteilte das Gericht damals. Im Anschluss an seine Tat war der 53-Jährige nach Hamburg geflohen.

Der Doppelmord war nicht die erste registrierte Straftat des Mannes. 13 Jahre zuvor war Thomas T. bereits wegen schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Wegen des Detmolder Doppelmordes verurteilte das Landgericht Thomas T. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Schwurgericht hatte die besonders schwere Schuld festgestellt. T.'s Anwalt hatte daraufhin Revision eingelegt - die nun in Karlsruhe scheiterte.

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