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Die Entsorgung zahlt der Grundstückseigentümer

Jost Wolf

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Wenn der Müll, wie hier, auf einem Privatgrundstück abgeladen wurde, ist dessen Eigentümer für die Entsorgung zuständig. - © Jost Wolf
Wenn der Müll, wie hier, auf einem Privatgrundstück abgeladen wurde, ist dessen Eigentümer für die Entsorgung zuständig. (© Jost Wolf)

Illegale Müllablagerung ist ärgerlich - besonders für den Grundstückseigentümer. Denn der muss sich um die Entsorgung kümmern. Die Stadt wird nur tätig, wenn der Müll auf öffentlichem Grund liegt.

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