Illegale Müllablagerung ist ärgerlich - besonders für den Grundstückseigentümer. Denn der muss sich um die Entsorgung kümmern. Die Stadt wird nur tätig, wenn der Müll auf öffentlichem Grund liegt.
Die Entsorgung zahlt der Grundstückseigentümer

Illegale Müllablagerung ist ärgerlich - besonders für den Grundstückseigentümer. Denn der muss sich um die Entsorgung kümmern. Die Stadt wird nur tätig, wenn der Müll auf öffentlichem Grund liegt.
5 Wochen Lippische Landes-Zeitung lesen -
gedruckt UND digital!