Detmold. Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Holzpellets waren im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Deshalb gibt es auch für Verbraucher, die damit heizen, eine Entlastung. Die Bundesregierung hat nun die genauen Bedingungen veröffentlicht. „Mit dem neuen kostenlosen Online-Rechner der Verbraucherzentralen kann jeder ausrechnen, ob es Geld vom Staat gibt“, erklärt Brigitte Dörhöfer, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Detmold. Dabei sind drei Dinge zu beachten:
Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Koks, Pellets, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzeln heizen, werden in der Energiekrise rückwirkend finanziell entlastet. Die genauen Bedingungen hat nun das zuständige Bundesministerium veröffentlicht. Beantragt und abgewickelt wird das im Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Entlastung berechnen
"Verbraucher, die überprüfen möchten, ob sie einen Anspruch auf Geld vom Staat haben, können dafür den neuen Online-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen. Sie müssen nur eingeben, welchen Brennstoff sie nutzen, wie viel davon sie im vergangenen Jahr gekauft und was sie dafür bezahlt haben. Die Anwendung rechnet dann auf der Grundlage der nun festgelegten Referenzwerte automatisch aus, ob ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch dieser mutmaßlich ausfallen wird. Der Rechner funktioniert in jedem Browser und ohne Angabe weiterer Daten", erklärt Dörhöfer.
Wer eine Erstattung beantragen möchte, braucht dafür jedoch mindestens eine Rechnung über einen „nicht leitungsgebundenen Brennstoff“ aus dem Jahr 2022. Nicht leitungsgebundene Brennstoffe sind Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kohle, Koks, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzel. Entlastung gibt es dann, wenn der gezahlte Preis mindestens dem Doppelten der Referenzwerte für die einzelnen Brennstoffe entspricht und die Erstattung die Bagatellgrenze von 100 Euro überschreitet. Die Erstattung ist auf maximal 2000 Euro pro Haushalt begrenzt.
Entlastungsrechner und weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale.de/haertefallhilfe