Detmold. Knapp sechs Jahre nach dem plötzlichen Tod eines Kindes im Klinikum Lippe erfahren die Eltern durch das Urteil des Amtsgerichtes endlich etwas Gewissheit. Die Vorsitzende Richterin Denise Linnert ist am Ende des langwierigen Verfahrens überzeugt davon, dass der im Dezember 2019 in der Notaufnahme diensthabende Arzt grobe Fehler gemacht und seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Hätte er die Zwölfjährige richtig behandelt, wäre ihr Tod wahrscheinlich vermeidbar gewesen. Deshalb verurteilt die Richterin den angeklagten Assistenzarzt (52) wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren – davon gelten vier Monate wegen der langen Verfahrensdauer bereits als verbüßt an. Der zuvor in Syrien viele Jahre als Kinderarzt praktizierende Mediziner hatte im Klinikum als Honorararzt gearbeitet und dem Kind aus Sicht des Gerichts eine falsche Infusion verabreicht. Nach Einschätzung des medizinischen Gutachtens wirkte sich diese wegen der durch den Magen-Darm-Infekt vorhandenen Dehydration lebensbedrohlich aus. Das Kind hätte zudem über Nacht engmaschiger kontrolliert werden müssen. Auch das geschah nicht. Freigesprochen wird am Ende des mehrstündigen zweiten Prozesstages nur die einzige auf der Anklagebank verbliebene Pflegekraft. Die 69-Jährige hatte das Mädchen als eine der Letzten am Morgen gegen 6 Uhr im Patientenzimmer aufgesucht und noch versucht, den behandelnden Arzt zu rufen. Damit hatte die Krankenschwester aus Sicht des Pflegegutachtens ihre Pflicht erfüllt. Sowohl Verteidigerin Klaudia Hugenberg als auch die Staatsanwaltschaft beantragten daher Freispruch. Das Verfahren gegen drei andere Pflegekräfte war bereits im Verlauf des Verfahrens gegen Geldauflagen eingestellt worden. Sachverständiger sieht klare Behandlungsfehler Wenige Stunden nach der Einlieferung des Kindes im Klinikum mit dem Rettungswagen war offenbar alles zu spät. Der Kreislauf des Kindes sackte am nächsten Morgen komplett zusammen, trotz einstündiger Reanimation konnte die Zwölfjährige nicht gerettet werden. Auch dabei sollen Fehler passiert sein, sagt die Richterin, zu diesem Zeitpunkt hätte man den Tod des Kindes aber nicht mehr verhindern können. Mehrfach hatte die Mutter in den Stunden davor aus Sorge um das Kind die Pflegekräfte gerufen, es passierte aber nichts. Der Zustand des Mädchens verschlechterte sich stattdessen immer weiter. Es registrierte nur niemand, davon ist der vom Gericht bestellte medizinische Sachverständige Professor Dr. Peter Ewert letztendlich überzeugt. Der Direktor der Klinik für angeborene Herzfehler und Kinderkardiologe am Deutschen Herzzentrum München kam ins Spiel, weil zuvor zwei sachverständige Kinderärzte komplett unterschiedliche Ergebnisse vorlegten. Aus diesem Grund scheiterte der erste Prozess vor zwei Jahren nach etlichen Verhandlungstagen. Aus Sicht des Kinderkardiologen habe das Klinikpersonal den Ernst der Lage von allen Seiten verkannt - damit schließt der Sachverständige auch die beteiligten Pflegekräfte mit ein. „Katastrophen entstehen selten durch einen Fehler“, sagt Ewert. „Hier haben alle versagt.“ Zudem sei die Dokumentation im Klinikum völlig lückenhaft gewesen. Jeder Kinderarzt hätte wissen müssen, dass die verabreichte Infusion (PED 2) bei der mittelschweren Dehydration durch den Magendarminfekt des Kindes zu einer gefährlichen Elektrolyt-Entgleisung oder einem Hirnödem führen könne. Genauso hätte zwingend nach einer Stunde kontrolliert werden müssen, wie das Kind auf die Lösung reagiere. „Die größte Gefährdung des Kindes war, dass es nicht überwacht und nicht richtig behandelt wurde.“ Todesursache bleibt ungeklärt Zwar konnte die Todesursache aus rechtsmedizinischer Sicht nie abschließend geklärt werden, so führt es auch noch mal Dr. Bernd Karger vom Institut für Rechtsmedizin an der Universität Münster aus, die Richterin folgt in ihrem Urteil aber den in der Gesamtschau vorhandenen Indizien, die aus ihrer Sicht klar auf einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Fehlverhalten des angeklagten Arztes und dem Tod des Kindes schließen lassen. „Dieser Verlauf war keinesfalls schicksalhaft“, sagt die Vorsitzende in der Urteilsverkündung. Um die Kausalität zu beweisen, sei zudem keine Wahrscheinlichkeit von 100 Prozent erforderlich. Besonders schwer ist für die als Nebenkläger im Saal sitzenden Eltern der eine Satz des Gutachters zu ertragen, der auf die Fragen des Verteidigers offenbar verdeutlichen will, wie die vom Arzt gemachten Fehler tatsächlich einzuordnen sind. „Wenn das Kind zu Hause geblieben wäre und ein paar Tassen Tee getrunken hätte, wäre es vielleicht besser gewesen.“ Aus Sicht der Richterin sind die Behandlungsfehler des Arztes letztendlich mit der gröbsten Form der Fahrlässigkeit gleichzusetzen, was keine bewährungsfähige Strafe mehr zulasse, erklärte Linnert. Das Urteil stimmt dabei mit dem Antrag von Staatsanwältin Sarah Garbuszus vollständig überein. „Dass ein Magendarminfekt tödlich endet, ist hoffentlich einmalig“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. „Das darf in Deutschland nicht passieren.“ Oft habe sie im Verlauf dieses langwierigen Verfahrens gefragt, was sie den Eltern mit der Anklage eigentlich angetan hätte. Vor allem, als die erste Verhandlung zu nichts führte. Verteidigung von Höhe des Strafmaßes überrascht Sechs Jahre nach dem Tod des Kindes steht nun ein erstes strafrechtliches Urteil. Zivilrechtlich hatte das Landgericht Detmold bereits Behandlungsfehler festgestellt und der Familie 100.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Verteidiger Dr. Sebastian Thieme aus Berlin wirkt am Ende von der Höhe des Strafmaßes überrascht, er beantragt für seinen Mandanten zuvor einen Freispruch. Der Arzt selbst erklärt in seinem letzten Wort, das Kind nach besten Wissen und Gewissen behandelt zu haben. Der schreckliche Verlauf tue ihm unendlich leid. Die nun ausgeurteilte Haftstrafe gegen den Arzt können die hinterbliebenen Eltern nachvollziehen, sagt deren Nebenklagevertreterin Erika Leimkühler aus Herford zum Schluss, auch wenn sie selbst drei Jahre und vier Monate beantragt hatte. Verständnis für den Freispruch der Krankenschwester habe die Familie dagegen nicht, sagt Leimkühler. „Aus unserer Sicht wäre eine Einstellung mit Geldauflage gerechtfertigt gewesen - wie bei den anderen.“ Ob der Arzt das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt, lässt sein Verteidiger offen. Wird die mehrjährige Haftstrafe rechtskräftig, könnte das Urteil für den 52-Jährigen vor der Ärztekammer den Verlust seiner Approbation bedeuten. Für die betroffene Familie bleibt der Verlust des Kindes endgültig.