Detmold. Der wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilte Arzt (52) hat gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Detmold Berufung eingelegt. Das teilte Amtsgerichtsdirektor Michael Wölfinger auf Anfrage mit. Konkret bedeutet das, der Fall um den plötzlichen Tod einer 12-Jährigen im Klinikum Lippe wird noch mal vor dem Landgericht Detmold als höherer Instanz neu verhandelt. Vor einer Woche kam die Vorsitzende Richterin Denise Linnert nach einem langwierigen Verfahren und einem zweiten Prozessanlauf zu dem Ergebnis, dass dem im Dezember 2019 als Honorar-Arzt im Klinikum Lippe tätig gewesenen Kinderarzt massive Behandlungsfehler unterlaufen sind. Der Tod des wegen eines vermeintlich harmlosen Magen-Darm-Infektes eingelieferten Kindes wäre demnach vermeidbar gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der in der Notaufnahme überwiegend im Nachtdienst eingesetzte Arzt dem dehydrierten Kind eine falsche Infusionslösung verabreicht und die Vitalwerte des Mädchens nicht im Blick behalten. Der Zustand des Kindes verschlechterte sich über Nacht immer weiter, am nächsten Morgen kam jede Hilfe zu spät. Trotz einstündiger Reanimation verstarb das Kind. Nebenklage von Berufung nicht überrascht Wegen der langjährigen Verfahrensdauer rechnete die Richterin letztendlich in ihrem Urteil vier Monate Haft als verbüßt an. So hatte es auch die Staatsanwaltschaft beantragt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht dem weiterhin als Honorar-Arzt tätigen Mediziner der Verlust seiner Approbation. Rechtsanwältin Erika Leimkühler aus Herford, die die Eltern des Kindes in der Nebenklage vertritt, ist daher nicht überrascht, dass die Verteidigung diesen Weg eingeschlagen hat. Für die Familie des Kindes bedeutet das ein erneutes Gerichtsverfahren. „Meine Mandanten sind natürlich erschrocken. Sie hätten sich gewünscht, dass es eine gewisse Einsicht gibt und das Urteil seitens des Angeklagten und seines Verteidigers akzeptiert wird“, erklärt Leimkühler. Verteidiger Dr. Sebastian Thieme aus Berlin wollte sich zu den Gründen derzeit nicht äußern. Er erklärte lediglich, das Urteil wäre „in seiner Härte überraschend“ gewesen. In der Berufung muss die Beweisaufnahme in der Regel komplett neu durchgeführt werden. Ob dafür weitere Gutachten nötig sind, entscheidet laut Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth der oder die Vorsitzende der entsprechenden Kammer. Sollte sich die Berufung am Ende nur auf den Rechtsfolgenausspruch - also die Höhe des Strafmaßes beziehen - wird das Programm nicht wiederholt. Bis es zu einer erneuten Verhandlung kommt, kann es noch ein paar Monate dauern.