Horn-Bad Meinberg/Detmold. Mutmaßlich ein illegales Straßenrennen hatten sich zwei BMW-Fahrer vor etwas mehr als einer Woche auf der Nordstraße in Horn geliefert. Mit heulenden Motoren waren sie um ein Uhr nachts nebeneinander auf die Innenstadt zugefahren. Ein Beamter der aufmerksam gewordenen Polizei hatte sogar die Straßenseite wechseln müssen, um vom vorne fahrenden Auto nicht angefahren zu werden, nachdem seine Anhaltezeichen von den beiden Verkehrsrowdys anfangs nicht beachtet worden waren. Die Polizei hat den 18- und den 19-Jährigen identifiziert und beide Autos und beide Führerscheine eingezogen, wegen des Verdachts auf Teilnahme an einem illegalen Autorennen. Diese Entscheidung ist inzwischen von der Detmolder Staatsanwaltschaft überprüft und rückgängig gemacht worden. Kein dringender Tatverdacht „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht für den Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugs begründen lässt", antwortet Alexander Görlitz, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft auf eine LZ-Anfrage. „Dieser wäre aber die rechtlich notwendige Voraussetzung, um die Führerscheine und die Fahrzeuge bereits im Ermittlungsverfahren zu beschlagnahmen." Die Beschlagnahme sei im ersten Moment vor Ort rechtlich in Ordnung gewesen, präzisiert er dann. „Die endgültige Entscheidung über eine Beschlagnahme liegt bei der Staatsanwaltschaft und die kam bei dem jetzigen Ermittlungsstand zu dem Ergebnis, dass ein dringender Tatverdacht eben noch nicht vorliegt." Sollten sich bei den weiteren Ermittlungen neue Beweismittel für einen dringenden Tatverdacht finden lassen, könne es auch im Nachgang zu einer erneuten Beschlagnahme kommen.